Gesundheitshunderter

Voraussetzungen

Möchten Sie den Gesundheitshunderter in Anspruch nehmen? Lesen Sie hier mehr über die Anforderungen.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Sie sind bei der SVS krankenversichert bzw. haben Sie Anspruch auf Entschädigung (Zweitversicherte Angehörige).
  • Sie investieren bei einem qualifizierten Anbieter in Ihre Gesundheit. Folgende Themen können gefördert werden: Bewegung, Ernährung, Körperarbeit, Rauchfreiheit und Mentale Gesundheit
  • Sie haben eine Vorsorgeuntersuchung gemacht. Dabei gilt: bis zu drei Jahre vor der Antragsstellung bzw. ab 40 Jahren bis zu zwei Jahre vor der Antragstellung. Sollten Sie am Programm „Selbständig Gesund“ teilnehmen, fällt der Nachweis der Vorsorgeuntersuchung weg.
  • Der Antrag wird von Ihnen online oder über die App svsGO gestellt.
  • Wenn die maximale Fördersumme € 100,- nicht übersteigt können Sie mehrere Anträge pro Jahr stellen.
  • Die Einreichung aller erforderlichen Unterlagen (Antrag, Kopie der Rechnung) ist notwendig, um eine rasche Bearbeitung zu gewährleisten.

Hier finden Sie noch weitere Details zu den Voraussetzungen für die Anspruchnahme des Gesundheitshunderters: SVS